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Immissionsschutz

Nach der Definition des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) dient der Immissionsschutz dem Schutz von Menschen, Tieren und Pflanzen, des Bodens, des Wassers, der Atmosphäre sowie von Kultur- und sonstigen Sachgütern vor Luftverunreinigungen, Geräuschen, Erschütterungen sowie anderen Immissionen, sofern diese Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit bzw. die Nachbarschaft hervorrufen können. Zusammengefasst bezeichnet man sie auch als schädliche Umwelteinwirkungen.

Untersuchung geplanter Projekte:

Egal, ob es sich um Gewerbe oder Industrie, um Sport- oder Freizeitanlagen, um Verkehr und Infrastruktur oder um Landwirtschaft handelt: Geplante Projekte begleiten wir immissionsschutzfachlich von der ersten Machbarkeitsstudie und Standortanalyse über Untersuchungen im Rahmen der vorbereitenden und verbindlichen Bauleitplanung bis hin zur Erstellung aller notwendigen Antragsunterlagen und Fachgutachten. Alle planerischen, technischen, baulichen und organisatorischen Schutzmaßnahmen, die für die Genehmigungsfähigkeit und Rechtssicherheit eines Projektes von Bedeutung sind, entwickeln wir in enger Abstimmung mit den Projektbeteiligten.

Wird angezweifelt, ob ein Vorhaben die gesetzlichen Anforderungen an den Immissionsschutz erfüllt? Besteht der Verdacht, dass zusätzliche Schutzmaßnahmen bzw. Auflagen erforderlich sind, um dem Technischen Umweltschutz in vollem Umfang gerecht zu werden? Wir übernehmen die immissionsschutzfachliche Prüfung von Bauleitplanungen, Genehmigungsunterlagen oder Fachgutachten. Schwachstellen, die zur Folge haben, dass der Schutz vor Lärmeinwirkungen, Luftverunreinigungen oder anderen Immissionen nicht in ausreichendem Maß gewährleistet ist, legen wir offen und erarbeiten gegebenenfalls geeignete Abhilfemaßnahmen.

Untersuchung bestehender Situationen:

Bei bereits bestehenden Anlagen wickeln wir Abnahme- und Überwachungsaufgaben ab und dokumentieren vorhandene Immissionssituationen zur Beweissicherung. Eventuell vorliegende unzumutbare Belästigungen durch Lärm, Lichtimmissionen, Geruch, Staub oder andere Umwelteinwirkungen ermitteln wir je nach Aufgabenstellung und je nach den anzuwendenden Regelwerken entweder durch Prognoseberechnungen oder durch Messungen.