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Lärmimmissionsschutz
Der Begriff Lärmimmissionsschutz wird meist im Zusammenhang mit Untersuchungen und Gutachten verwendet, die sich auf die Vermeidung bzw. Bekämpfung schädlicher Umwelteinwirkungen durch Geräusche im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) beziehen. Vielfach werden auch die verkürzten Ausdrücke Lärmschutz oder Schallschutz gebraucht, die dem Grunde nach ein wesentlich größeres inhaltliches Spektrum der Lärmbekämpfung beinhalten.