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Anlagengenehmigung

Die Planung und Realisierung von nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigungsbedürftigen Anlagen erfordert neben profundem technischem Fachwissen in hohem Maß verwaltungsrechtliche Kenntnisse. Im Genehmigungsverfahren muss ein komplexes Knäuel aus zahllosen Gesetzen, Merkblättern, Normen und Richtlinien insbesondere aus dem Bau- und Umweltrecht berücksichtigt werden. Als Beispiele seien insbesondere genannt:

  • Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) mit seinen mehr als dreißig Verordnungen (BImSchV)
  • Verwaltungsvorschriften zum BImSchG (z.B. TA Luft, TA Lärm)
  • Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
  • Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG)
  • Wasserhaushaltsgesetz (WHG) mit wichtigen Verwaltungsvorschriften (z.B. VwVwS, Rahmen-AbwVwV)
  • Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG)
  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • Baunutzungsverordnung (BauNVO)
  • Baugesetzbuch (BauGB)
  • DIN-Normen und VDI-Richtlinien

Im Rahmen einer Anlagengenehmigung sind weiterhin verschiedenste landesspezifische Regelungen und Gesetzgebungen sowie die aktuelle Rechtssprechung zu beachten.

Wir betreuen und beraten Sie während des gesamten Genehmigungsverfahrens von der ersten Vorplanung Ihrer Anlage bis hin zur Prüfung Ihres Genehmigungsbescheides. Nutzen Sie unser Spezialwissen und übertragen uns im Zuge der geplanten Errichtung oder Erweiterung Ihrer Anlage die folgenden Aufgaben, die wir in gemeinsamer Abstimmung mit Ihren Wünschen effizient für Sie erledigen:

  • Strategische Vorplanung von Planungs- und Antragsinhalten unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit
  • Sichtung und Interpretation bestehender Genehmigungen sowie Ermittlung der notwendigen Verfahrensart
  • Durchführung von Antragskonferenzen mit den Behördenvertretern zur Festlegung des Antragsumfangs
  • Erstellung von Antragsunterlagen für Neugenehmigungen nach § 4 BImSchG
  • Erstellung der Antragsunterlagen zur wesentlichen Änderung genehmigungsbedürftiger Anlagen nach § 16 BImSchG
  • Erstellung der Unterlagen zur Anzeige von Änderungen genehmigungsbedürftiger Anlagen nach § 15 BImSchG
  • Koordination und Abwicklung aller notwendigen Abstimmungs- und Fachstellengespräche
  • Erstellung von Emissionserklärungen nach § 27 BImSchG
  • Projekt- und Genehmigungsmanagement mit Übernahme der Behördenkontakte
  • Erstellung aller erforderlichen Fachgutachten zu den Themenkomplexen Lärmschutz, Erschütterungsschutz, Luftreinhaltung sowie Bauphysik
  • Einbindung externer Fachplaner (z.B. Gefährdungsanalysen, Naturschutz, Brandschutz)
  • Begleitung und Unterstützung von Öffentlichkeitsbeteiligungen
  • Prüfung von Genehmigungsbescheiden auf nicht akzeptable Nebenbestimmungen
  • Immissionsschutzfachliche Unterstützung bei verwaltungsrechtlichen Klagen
  • Vermittlung von und Kooperation mit spezialisierten Fachanwälten für Verwaltungs- und Umweltrecht