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Lärm

"Kein Lärm ist aufdringlicher als der, den man zu überhören sucht."

Dieses einfache Zitat des irischen Schriftstellers und Literaturwissenschaftlers Clive Staples Lewis (1898-1963) verdeutlicht die Problematik, dass die Störwirkung von Geräuschen durch reine Messgrößen wie Schalldruckpegel, Frequenzzusammensetzung oder Impulshaltigkeit nur sehr unzureichend beschrieben werden kann. Die Frage, ob ein Geräusch als unzumutbar empfunden wird, hängt vielmehr von der persönlichen Einstellung und der momentanen Stimmung desjenigen Menschen ab, der die Schallimmissionen wahrnimmt. So kann bereits ein kaum hörbares Geräusch unerträglich erscheinen, wenn man diesem "hilflos" ausgeliefert ist (Beispiel: Betriebsgeräusch einer Heizung im Schlafzimmer). Setzt man sich hingegen den Schallimmissionen freiwillig aus, so werden sogar sehr hohe Pegel als angenehm empfunden (Beispiel: Besuch einer Diskothek). Aus dieser Situation hat sich die folgende Begriffsdefinition für Lärm entwickelt: "Lärm ist Schall, der als störend empfunden wird, oder gesundheitsschädlich ist."

Im Kontext des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) werden Geräuschimmissionen dann als Lärm bezeichnet, wenn sie nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder Nachbarschaft herbeizuführen. Demzufolge beschäftigt sich der Lärmimmissionsschutz mit dem Schutz vor störenden bzw. schädlichen Schallimmissionen. Anderweitig geläufige Begriffe sind Lärmschutz, Schallschutz oder Schallimmissionsschutz.

Zu den wichtigsten Lärmverursachern in unserer Gesellschaft zählen die folgenden Lärmquellen:

Die folgende Auflistung gibt einen ersten Überblick über unser Leistungsspektrum auf dem Gebiet des Lärmimmissionsschutzes:

Lärmmessungen:

  • Schallpegelmessungen zur Feststellung von Tatsachen und zur Analyse von Bestandssituationen
  • Langzeitmessungen mit digitaler Tonaufzeichnung in höchster Audioqualität
  • Unterstützende Videoüberwachung sowie Aufzeichnung von Wetterdaten
  • Messtechnische Untersuchungen zur Tonhaltigkeit und Impulshaltigkeit von Geräuscheinwirkungen
  • Messungen zur Beurteilung tieffrequenter Schallimmissionen
  • Normgerechte Ermittlung von Schallleistungspegeln für Anlagen und Fahrzeuge aller Art
  • Abnahmemessungen und Überwachungsmessungen zur Kontrolle der Einhaltung von Schallschutzauflagen

Lärmprognosen:

  • Vorausberechnung der Schallabstrahlung für Lärmquellen aller Art (Prognose der Geräuschemissionen)
  • Schallausbreitungsberechnungen zur Prognose von Immissionspegeln im Freien und im Rauminneren
  • Untersuchung komplexer Schallausbreitungsbedingungen (z.B. Bodendämpfung und Abschirmwirkung durch Geländeformationen, Pegelminderung durch Gebäudeabschirmung, Pegelerhöhung durch Reflexionen, Einflüsse von Temperatur, Luftfeuchtigkeit und Wind, Geräuschentwicklung über große Entfernungen)

Schallschutzkonzepte:

  • Schallschutzkonzepte und Lärmsanierungspläne für Quellen aller Art
  • Baulicher Schallschutz zur Minderung der Schallabstrahlung von Industriebauten
  • Schallschutz im Hochbau zum Schutz vor Außenlärm (passiver Schallschutz)
  • Dimensionierung von Lärmschutzwänden und Lärmschutzwällen
  • Auslegung technischer Schallschutzmaßnahmen (z.B. Kapselungen, Schalldämpfer)
  • Schallschutztechnische Optimierung von Planungsprozessen für Bauvorhaben, Anlagen, Nutzungen aller Art
  • Organisatorischer Schallschutz zur Gewährleistung von Schallschutzanforderungen
  • Entwicklung von Vertragsinhalten und Genehmigungsauflagen zum Schallschutz
  • Lärmminderungsplanung zum Schutz vor Umgebungslärm
  • Lärmimmissionsschutzfachliche Optimierung von Baukörperstrukturen und Gebäudestellungen
  • Geräuschkontingentierung bei der Neuausweisung oder Überplanung von Gewerbe- und Industriegebieten
  • Betroffenheitsanalysen zur immissionsschutzfachlichen Bewertung von Planungsvarianten
  • Entwicklung der Festsetzungen zum Schallimmissionsschutz in Bebauungsplänen

Schalltechnische Gutachten:

  • Schalltechnische Untersuchungen auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung (Flächennutzungspläne) 
  • Studien zum Lärmimmissionsschutz für städtebauliche Rahmenplanungen
  • Schallschutzgutachten im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung (Aufstellung von Bebauungsplänen)
  • Lärmschutzgutachten zur Genehmigung von Bauvorhaben nach Baurecht (BauGB)
  • Fachgutachten zur Genehmigung immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftiger Anlagen (BImSchG)
  • Messberichte zur Dokumentation von Schallpegelmessungen
  • Schallschutzgutachten im Rahmen von Planfeststellungsverfahren
  • Erstattung von Gerichtsgutachten in zivilrechtlichen und verwaltungsrechtlichen Streitsachen
  • Gutachten in selbständigen Beweisverfahren (früher: Beweissicherungsverfahren)
  • Schiedsgutachten zur Förderung des Einigungsprozesses zwischen Streitparteien
  • Unterstützung von Mediationsverfahren durch unabhängige Sachverständigentätigkeit
  • Beratung und Privatgutachten bei Nachbarschaftsbeschwerden