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Verkehrslärm

Verkehrslärm ist in unserer dicht besiedelten und infrastrukturell engmaschig vernetzten Gesellschaft nahezu allgegenwärtig. Um in den Genuss von "echter Stille" zu kommen, bedarf es großer Abstände zu Straßen, Bahnlinien und Flugrouten. Es ist daher nicht weiter erstaunlich, dass der Straßenverkehrslärm in allen Statistiken zur Lärmbelästigung unangefochtener "Branchenführer" ist.

Konträr dazu steht die Tatsache, dass der Gesetzgeber aus gutem Grund - denn wir alle leben mit und von der Mobilität - den Maßstab zur Beurteilung von Geräuschimmissionen, die durch öffentlichen Verkehrslärm verursacht werden, wesentlich lockerer angelegt hat, als es bei anlagenbedingten Lärmeinwirkungen durch Gewerbebetriebe oder Sportanlagen der Fall ist: Im Vergleich zum Anlagenlärm gelten für Straßenlärm und Schienenlärm höhere Orientierungswerte bzw. Immissionsgrenzwerte sowie weniger strenge Beurteilungszeiträume. Wenn aktiver Schallschutz nicht in genügendem Umfang möglich ist und im Freien überhöhte Verkehrslärmpegel herrschen, so eröffnen sich größere Abwägungsspielräume und ist es unter Umständen statthaft, passive Schallschutzmaßnahmen zu ergreifen, die - entgegen dem eigentlichen Sinn des Immissionsschutzes - ausschließlich auf die Sicherstellung ausreichend niedriger Pegel im Inneren von Gebäuden abzielen.

Trotz dieser vereinfachten Ausgangslage muss die Thematik "Verkehrslärm" immer dann qualifiziert gutachterlich untersucht und eine gerechte Abwägung der verschiedenen Interessen herbeigeführt werden, wenn eine der folgenden Situationen eintritt:

  1. Neubau oder wesentliche Änderung von Straßen bzw. Schienenverkehrswegen im Umfeld schutzbedürftiger Nutzungen
     
  2. Heranrücken schutzbedürftiger Nutzungen (z.B. von Wohngebieten) an bestehende Straßen oder Bahnlinien
     
  3. Hochbelastete Bestandssituationen mit Überprüfung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse bzw. des Vorliegens einer Gesundheitsgefährdung durch Verkehrslärmimmissionen

Wie können wir Sie beraten? In unseren Fachgutachten zum öffentlichen Verkehrslärm bearbeiten wir unter anderem die folgenden Aufgabenstellungen:

  • Emissionsprognosen und Schallausbreitungsberechnungen für Schienen- und Straßenverkehrslärm nach den jeweils geltenden Richtlinien und Regelwerken (z.B. "RLS 90", "Schall 03")
     
  • Immissionsschutzfachliche Beurteilung von Verkehrslärmbelastungen im Rahmen der Flächennutzungsplanung
     
  • Gutachten zum Schallschutz im Städtebau im Zuge der Aufstellung von Bebauungsplänen mit Ausweisung schutzbedürftiger Nutzungen
     
  • Schalltechnische Gutachten zur Sicherstellung der Einhaltung der Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV (Verkehrslärmschutzverordnung) beim Neubau oder der wesentlichen Änderung öffentlicher Verkehrswege
     
  • Dimensionierung und Optimierung von Lärmschutzwänden und Lärmschutzwällen unter Berücksichtigung schalltechnischer und wirtschaflicher Aspekte
     
  • Untersuchungen zur Immissionspegelerhöhung durch Reflexionen an Gebäudefassaden oder Schallschutzwänden
     
  • Prüfung der Notwendigkeit für die Errichtung absorbierender oder hochabsorbierender Schallschutzwände
     
  • Optimierung von Baukörperhöhen und Baukörperstellungen zur Nutzung der Eigenabschirmung bei Baugebietsausweisungen
     
  • Vorschläge zur Festsetzung von schallschutztechnisch optimierter Grundrissorientierungen als Ergänzung oder Ersatz für die Errichtung von Schallschutzanlagen
     
  • Entwicklung notwendiger Festsetzungen zum aktiven und passiven Schutz vor Verkehrslärm in Bebauungsplänen
     
  • Gutachten zur Feststellung der erzielbaren Pegelminderungen durch Lärmschutzanlagen als Grundlage zur Aufstellung von Satzungen über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen
     
  • Lärmimmissionsschutzfachliche Betroffenheitsanalysen und Variantenuntersuchungen für geplante Straßentrassen
     
  • Lärmminderungsplanung und Lärmaktionsplanung
     
  • Schallpegelmessungen zur Feststellung tatsächlicher Verkehrslärmbelastungen als Beweissicherung oder als Grundlage zur Dimensionierung baulicher Schallschutzmaßnahmen
     
  • Schallschutz im Hochbau zum Schutz vor Verkehrslärm bei Neuplanung oder Sanierung von Gebäuden
     
  • Ermittlung von Schallschutzmaßnahmen, die im Sinne der 24. BImSchV (Verkehrswege-Schallschutzmaßnahmenverordnung) notwendig sind, um dem Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche im Inneren von Gebäuden gerecht zu werden
     
  • Planung, Durchführung und Abwicklung sämtlicher Leistungen zur Lärmsanierung im Falle des Vorliegens von Überschreitungen der - im Jahr 2010 um 3 dB(A) abgesenkten - Sanierungsgrenzwerte der Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes (VLärmSchR 97)