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Geruch

Leicht flüchtige chemische Stoffe bzw. Verbindungen in der Luft, die gut wasser- und fettlöslich sind, können vom Menschen durch den Riechvorgang wahrgenommen werden. Die Geruchsstoffe aktivieren die im Nasendach gelegenen Riechzellen (olfaktorische Sinneszellen), werden als Nervenreize an das Gehirn weitergeleitet und dort als "Geruch" interpretiert. Außerdem sind die in Nase und Mund verteilten Nervenenden des "Nervus trigeminus" am Zustandekommen von Geruchsempfindungen beteiligt.

Die Klassifizierung von Geruch im Gehirn erfolgt weitgehend unabhängig vom Bewusstsein und ist daher vom Menschen kaum steuerbar. Je nach persönlichem Erfahrungsschatz sowie der momentanen gesundheitlichen, physischen oder psychischen Verfassung eines Menschen kann ein und dieselbe Geruchssituation sowohl als positives als auch als negatives Geruchserlebnis in Erscheinung treten. Angenehme oder betörende Gerüche werden als Duft bezeichnet, während man im Falle unangenehmer oder ekelerregender Gerüche gemeinhin von Gestank spricht.

Weil der menschliche Geruchssinn allen derzeit bekannten chemischen Methoden der Geruchsanalytik überlegen ist, kann man Geruch nicht "messen", sondern muss auf die "Nase als Messgerät" zurückgreifen (Olfaktometrie). Das Auftreten eines Geruches wird an der sogenannten Geruchsschwelle (Wahrnehmungsschwelle) festgemacht, welche diejenige Konzentration eines Geruchsstoffes darstellt, bei der die Probanden für 50 % der Stichproben eine erste Geruchsempfindung feststellen.

Ist eine Olfaktometrie aus Zeit- bzw. Kostengründen nicht realisierbar, oder muss eine geplante Anlage im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) auf die Gefahr erheblicher Belästigungen durch Geruchsimmissionen in der Nachbarschaft untersucht werden, so werden komplexe Ausbreitungsrechnungen zur Prognose der Geruchshäufigkeiten in Prozent der Jahresstunden durchgeführt.

Die Ermittlung und immissionsschutzfachliche Beurteilung von Geruchsemissionen und Geruchsimmissionen stützt sich abhängig vom Anlagentyp und von den zu berücksichtigenden rechtlichen Randbedingungen unter anderem auf die "Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft" (TA Luft), auf die Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) des Landes Nordrhein-Westfalen sowie auf eine ganze Fülle von DIN-Normen und VDI-Richtlinien.