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Kontingentnachweis

Im Kontext des Schallimmissionsschutzes ist unter einem Kontingentnachweis ein schalltechnisches Gutachten zu verstehen, in welchem der qualifizierte Nachweis geführt wird, dass ein Gewerbebetrieb oder eine Industrieanlage die Emissionskontingente einhalten kann, die in einem Bebauungsplan als Ergebnis einer Geräuschkontingentierung als maximal zulässig festgesetzt wurden.

Im Einzelgenehmigungsverfahren wird für dieses Gutachten üblicherweise ein digitales Lärmprognosemodell erstellt, das die Schallquellen des Vorhabens, alle geplanten und bestehenden Baukörper im Untersuchungsbereich sowie die Geländeverhältnisse auf den Schallausbreitungswegen zwischen der Planung und der schutzbedürftigen Nachbarschaft abbildet. Auf dieser Grundlage werden die durch das Vorhaben zu erwartenden Beurteilungspegel unter den zum Zeitpunkt der Genehmigung anzusetzenden Schallausbreitungsbedingungen (Berücksichtigung von Luftabsorption, Boden- und Meteorologieverhältnissen, Pegelminderung durch Abschirmung, Pegelerhöhung durch Reflexionen) nach den diesbezüglich geltenden Richtlinien und Regelwerken an allen möglicherweise relevanten Immissionsorten in der Nachbarschaft prognostiziert. Diese Beurteilungspegel sind mit den Immissionskontingenten zu vergleichen, die sich aus dem für das Planungsgrundstück festgesetzten Emissionskontingent errechnen lassen. Schallschutzmaßnahmen und Schallschutzauflagen, die gegebenenfalls notwendig sind, um die Konformität mit den Festsetzungen des Bebauungsplans zu gewährleisten, werden entwickelt und bilden die Basis für die Genehmigungsfähigkeit des Bauvorhabens aus lärmimmisssionsschutzrechtlicher Sicht.

Ist ein Kontingentnachweis für eine bereits bestehende Anlage zu erbringen, so sollten Schallpegelmessungen zwar idealerweise als Immissionsmessungen direkt am maßgeblichen Immissionsort in der schutzbedürftigen Nachbarschaft oder an einem geeigneten Ersatzmesspunkt auf dem Schallausbreitungsweg durchgeführt werden. Aufgrund der zumeist vorliegenden Überlagerung mit den Immissionspegeln anderer Betriebe oder mit Geräuschen des Verkehrs auf öffentlichen Straßen ist es in den meisten Fällen unumgänglich, Emissionsmessungen an den maßgeblichen Schallquellen des Betriebes durchzuführen und die damit verbundenen Immissionspegel in der Nachbarschaft mittels Lärmprognoseberechnungen zu ermitteln.