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Sachverständiger

Wer darf sich Sachverständiger oder Gutachter nennen?

Als Sachverständiger oder Gutachter wird eine Person bezeichnet, die auf einem eng abgegrenzten Sachgebiet über besonders spezialisierte Detailkenntnisse verfügt. Auch wenn die beiden Begriffe in Deutschland nicht geschützt sind, kann sich - entgegen der diesbezüglich oftmals propagierten Auffassung - nicht jeder als Gutachter oder Sachverständiger bezeichnen, nur weil er selbst glaubt sachverständig zu sein. Im Zweifelsfall handelt es sich um "Täuschung im Rechtsverkehr", wenn eine Person in der Öffentlichkeit als Sachverständiger auftritt ohne nachweislich die hierfür notwendigen Voraussetzungen zu erfüllen. Weniger streng gehandhabt wird hingegen beispielsweise der Umgang mit Begriffen wie Experte, Sachkundiger oder Fachmann.
 

Was sind öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige?

Um außergewöhnlich qualifizierte Fachleute aus dem Kreis der Gutachter und Sachverständigen herauszuheben, ist in der deutschen Gesetzgebung die öffentliche Bestellung verankert. Die öffentliche Bestellung eines Sachverständigen erfolgt nur dann, wenn dieser in einem anspruchsvollen Bestellungsverfahren seine herausragende Sachkunde, seine Objektivität und seine persönliche Vertrauenswürdigkeit nachgewiesen hat. Zudem wird der öffentlich bestellte Sachverständige darauf vereidigt, gewissenhaft, unabhängig und unparteiisch zu handeln. Die Arbeit eines öffentlich bestellten Sachverständigen unterliegt der kontinuierlichen Aufsicht der vom Staat beauftragten Bestellungskörperschaft. Verstößt der Sachverständige gegen seine Pflichten, so kann dies zum Verlust seiner öffentlichen Bestellung führen.
 

Was leisten öffentlich bestellte Sachverständige?

Weil das Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen erhöhte Glaubwürdigkeit genießt, wird dieser nach den Prozessordnungen deutscher Gerichte bevorzugt als Gerichtsgutachter beauftragt. Als Schiedsgutachter kann der öffentlich bestellte Sachverständige Streitfragen zwischen zwei Parteien außergerichtlich schnell und verbindlich entscheiden und somit zu einer gütlichen Einigung beitragen. Als Privatgutachter für Firmen, Kommunen, Vereine, Verbände und Privatpersonen fertigt der öffentlich bestellte Sachverständige Gutachten, erstellt Machbarkeitsstudien, nimmt Überprüfungs- und Überwachungsaufgaben wahr und bietet fachkundige Beratung und Information.
 

Welchen Vorteil bringt die Beauftragung eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen?

Wer einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen beauftragt, beugt dem Verdacht vor, sich auf ein möglicherweise unvertretbares parteiisches Gutachten zu verlassen. Er gewinnt an Glaubwürdigkeit, stärkt seine Position in Verhandlungen und stellt seine privaten oder unternehmerischen Entscheidungen auf eine fachlich fundierte Basis.