§ 2b der 9. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchV) erlaubt der Genehmigungsbehörde, einen Dritten als Projektmanager einzusetzen, um Verfahrensschritte im Genehmigungsverfahren zu koordinieren und durchzuführen. Der Projektmanager unterstützt als Verwaltungshelfer die effiziente Abwicklung des Verfahrens, indem er Aufgaben wie die Erstellung von Verfahrensplänen, Fristenkontrolle, Koordination von Gutachten und die organisatorische Vorbereitung von Erörterungsterminen übernimmt.

Die Beauftragung erfolgt auf Antrag oder mit Zustimmung des Vorhabenträgers, der auch die Kosten trägt. Der Projektmanager erleichtert das Genehmigungsverfahren, indem er die Prozesse strafft und die Qualität der Unterlagen sicherstellt.

Einige Beispiele für Aufgaben, die ein Projektmanager gemäß § 2b der 9. BImSchV übernehmen kann sind:

Erstellung von Verfahrensleitplänen: Der Projektmanager entwickelt detaillierte Zeitpläne für das Genehmigungsverfahren, legt Verfahrensabschnitte fest und bestimmt Zwischentermine, um sicherzustellen, dass alle Schritte termingerecht durchgeführt werden.

Fristenkontrolle: Er überwacht die Einhaltung von Fristen, um Verzögerungen im Verfahren zu vermeiden und einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.

Koordinierung von Sachverständigengutachten: Der Projektmanager organisiert die Erstellung der erforderlichen Gutachten, sorgt für die Abstimmung zwischen den beteiligten Sachverständigen und stellt sicher, dass die Gutachten fristgerecht vorliegen.

Qualitätsmanagement der Anträge und Unterlagen: Er prüft die Antragsunterlagen auf Vollständigkeit und Qualität, bevor sie bei der Genehmigungsbehörde eingereicht werden, um Nachfragen und Verzögerungen zu vermeiden.

Organisatorische Vorbereitung eines Erörterungstermins: Der Projektmanager plant und organisiert den Erörterungstermin, koordiniert die Beteiligten und sorgt für einen strukturierten Ablauf.

Leitung des Erörterungstermins: Falls beauftragt, kann der Projektmanager den Erörterungstermin leiten, um sicherzustellen, dass alle relevanten Themen besprochen werden und der Termin effizient verläuft.

Entwurf der Niederschrift und Entscheidung: Er erstellt Entwürfe für die Niederschrift des Erörterungstermins und den Genehmigungsbescheid, die dann von der Genehmigungsbehörde geprüft und finalisiert werden.

Diese Aufgaben erleichtern den Vorhabenträgern die Einhaltung aller notwendigen Verfahrensschritte und tragen dazu bei, dass das Genehmigungsverfahren strukturiert und effizient abläuft.