Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist ein zentrales Regelwerk in Deutschland, das die Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden regelt. Es trat am 1. November 2020 in Kraft und vereint die vorherigen Regelungen der Energieeinsparverordnung (EnEV), des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) und des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG). Das GEG zielt darauf ab, den Energieverbrauch von Gebäuden zu senken und die Nutzung erneuerbarer Energien zu fördern.
Das GEG legt Mindeststandards für die energetische Qualität von Neubauten und bestehenden Gebäuden fest, regelt die Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteversorgung sowie den sommerlichen Wärmeschutz. Ein wichtiger Bestandteil des Gesetzes ist zudem die Pflicht zur Erstellung und Vorlage eines Energieausweises bei Verkauf, Vermietung oder umfangreichen Sanierungen von Immobilien.
Das Gebäudeenergiegesetz spielt eine entscheidende Rolle bei der Umsetzung der deutschen Klimaziele und unterstützt den Übergang zu einem klimaneutralen Gebäudebestand bis 2045.